Insgesamt wohnen 11% der Schweizer und Schweizerinnen im Ausland (man nennt dies auch "die 5.Schweiz"). Von den ca. 827'000 Auslandschweizern (2024) weltweit leben 64% in Europa. Ca. 100'000 von ihnen sind hier in Deutschland bei den Konsulaten registriert. Deutschland ist nach Frankreich und vor Italien das zweitwichtigste Auswanderungsland der Schweizer.
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) betreut die ca. 650 Schweizervereine und schweizerischen Institutionen in aller Welt.
In Deutschland hat die Zahl der hier lebenden Schweizer über die Jahre stetig zugenommen und beträgt seit 2024 erstmals mehr als 100'000 Auslandschweizer. Die Auslandschweizerorganisation Deutschland (ASO-D) ist die Dachorganisation der ca. 40 Schweizer Vereine in Deutschland. Sie führt jährlich einen Kongress durch, an dem Vertretungen und Mitglieder aus zahlreichen Schweizer Vereinen in Deutschland teilnehmen. Der Kongress findet alle 4 Jahre in physischer Form statt, in den übrigen Jahren werden online-Konferenzen durchgeführt.
Link zur Hompage der ASO-Deutschland
Online-Konferenz der ASO-Deutschland (14. Mai 2026):
Diese Konferenz fand digital statt und richtet sich speziell an in Deutschland lebende Schweizer:innen.
In der deutschen, französischen, italienischen und rätoromanischen Schweiz, werden die im Ausland lebenden Schweizer als die "5. Schweiz" bezeichnet.
Die 5. Schweiz hat ihre eigene Interessensvertretung gegenüber den eidgenössischen Behörden in Form eines Auslandschweizerrates. Während sich die Wahl der Auslandschweizer Ratsmitglieder bisher vorwiegend auf die weltweiten Schweizer Vereine abstützte, wird dieser nun direkt gewählt. Er soll damit demokratisch besser legitimiert sein und seine Wahl soll damit breiter abgestützt werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Wahlen zum Auslandschweizerrat ist die Registrierung als Auslandschweizer bei den entsprechenden Vertretungen (Konsulate) der Schweiz in Deutschland.
Wenn Sie den folgenden Link anklicken, erhalten Sie alle Informationen für Ihre Teilnahme an diesen Wahlen:
Teilnehmen an der Wahl des Auslandschweizerrats
Auf die Papierversion der Schweizer Revue verzichten? Die meisten Auslandschweizer schätzen die Papierversion, die auch weiterhin versandt werden soll.
Die Schweizer Revue, Zeitschrift für Auslandschweizer, kann man aber auch hier digital herunterladen (z.B. als PDF zu Lesen auf dem PC). Im google-Playstore gibt es die App "Schweizer Revue", die die Darstellung für Tablett und Handy optimiert.
Gute Lektüre!
Das für NRW zuständige Generalkonsulat der Schweiz ist in Frankfurt angesiedelt.
Adresse: Mendelssohnstrasse 87 (im Westend)
Das Generalkonsulat befindet sich im selben Gebäude wie Schweiz Tourismus (4. Obergeschoss des Bürohaus Emporium an der Mendelssohnstrasse/Ecke Bockenheimer Landstrasse).
Wer als AuslandschweizerIn bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate angemeldet ist und dessen/deren Kontaktdaten oder Zivilstand sich geändert haben, kann dies jetzt über den Online-Schalter melden.
Nachrichten aller Art über die Schweiz bietet www.swissinfo.ch/
Oder als App im google-Playstore (für Android-Geräte) oder im iTunes Store (für Apple-Geräte).
Hier ein nützliches Merkblatt zum Thema.
Hier eine nützliche Broschüre, verfasst vom Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen, die insbesondere die Freizügigkeitsleistungen betrifft (auch dies ein Thema am letzten ASO-Deutschland-Kongress)
Vorgeschichte:
Das in 7 Jahren zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelte Rahmenabkommen wurde vom Bundesrat am 26. Mai 2021 definitiv beerdigt. In einer Volksabstimmung für dieses Abkommen wäre nach damaliger Einschätztung wohl kaum eine Mehrheit zu finden gewesen. Die Schweiz versuchte danach mit der EU einen "politischen Dialog" über die Zukunft der bilateralen Beziehungen einzuleiten. Daraus resultierten später Verhandlungen, die schlussendlich zu dem heute zur Debatte stehenden Paket Schweiz-EU führten.
Die Verhandlungen auf Basis des Paket-Ansatzes begannen 2022 und wurden im Dezember 2024 materiell abgeschlossen. Die Unterzeichnung des Vertragspakets erfolgte am 2. März 2026 (sog. Bilaterale III).
Hier finden Sie aktuell dargestellt und erläutert die: Schweizerische Europapolitk
Das Ergebnis dieser Verhandlungen mit der EU muss jetzt durch die Organe der EU und der Schweiz genehmigt werden. In der Schweiz müssen die Bilateralen III durch das Parlament beschlossen werden. Dagegen kann ein Referendum ergriffen werden. Die entsprechende Volksabstimmung würde dann wohl 2027 oder 2028 stattfinden können.
Den aktuellen Stand der dieses Genehmigungsprozesses in der Schweiz finden Sie unter der Adresse des EDA
1. Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
Die Initiative wurde mit 54,8% NEIN-Stimmen gegen 45,2% JA abgelehnt.
Kommentare und Erläuterungen zu diesem Abstimmungsresultat finden Sie unter Swissinfo. Gemäss dieser Quelle haben die Auslandschweizer die Initiative zu über 60% der Stimmen abgelehnt.
2. Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz)
Die Änderung des Bundesgesetzes wurde mit 54,5% JA-Stmmen gegen 47,5% NEIN angenommen.
1. Initiative «Bargeld ist Freiheit» und direkter Gegenentwurf
Sowohl in der Initiative wie im Gegenentwurf soll die Schweizer Währung und die Verfügbarkeit von Bargeld auf Verfassungsebene verankert werden.
Die Initiative wurde mit 45,6% JA zu 54,4% NEIN abgelehnt.
Der Gegenentwurf wurde mit 73,4% JA zu 26,4% NEIN deutlich angenommen.
2. Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
Die Initiative wurde mit 61,9% NEIN zu 38,1% JA deutlich abgelehnt.
3 . Volksinitiative « Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik:
Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
In der Schweiz werden grüne Technologien gesetzlich gefördert mit ca. 2 Mrd HF/Jahr. Die Initiative will 2 bis 4 mal mehr Geld dafür einsetzen und hierzu einen Fonds äufnen.
Die Initiative wurde mit 29,3% JA zu 70,7% NEIN deutlich abgelehnt.
4. Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter
Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative)
Gegen ein neues Bundesgesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung von Ehepaaren und Einzelpersonen wurde das Referendum ergriffen.
Die Gesetzesvorlage zur Individualbesteuerung wurde mit 54,3% JA zu 45,7% NEIN angenommen.
Wenn Sie Schweizerbürger sind und über 18 Jahre alt, können Sie an Abstimmungen und Wahlen auf Bundesebene und auch in einzelnen Kantonen auf Kantonsebene teilnehmen.
Dazu müssen Sie sich auf den zuständigen Schweizer Konsulaten für das Stimm- und Wahlrecht registrieren.
Alle Infos dazu, sowie das hierfür notwendige Formular, findet Ihr unter eda
Zuständig für NRW ist das Konsulat in Schweizer Generalkonsulat in Frankfurt.
Den Stimmzettel richtig ausfüllen! Anweisung
Die Schweizer Demokratie rüstet digital auf.
Nützliche App für Android-Handies: Voteinfo, herausgegeben von der Schweizerischen Bundeskanzlei: Enthält alles Nützliche für Auslandschweizer, die in der Schweiz ihr Stimmrecht ausüben. Da gibt es Infos zu den Abstimmungsdaten, Abstimmungsvorlagen, zu Abstimmungsergebnissen und vieles mehr. Die App bietet auch einen mobilen Zugang zu allen offiziellen Abstimmungsinformationen von Bund und Kantonen.
Ganz einfach: Unter Voteinfo die App herunterladen und auf dem Handy installieren.
Betreffend das e-voting hat der Bundesrat im Juni 2019 entschieden, dieses vorläufig nicht in einen ordentlichen Betrieb zu überführen. Stattdessen sollte bis Ende 2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs konzipiert werden.
Der Bundesrat hat mittlerweile den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden die Bewilligungen für eine begrenzte Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt.
Wenn Sie in einem der 4 genannten Kantone stimmberechtigt sind, gibt es unter evoting-info hierzu nützliche Informationen. Daselbst findet man ein Video zum Vorgehen, um sich bei evoting anzumelden und daran teilzunehmen.
