Aktuelles Auslandschweizer


Insgesamt wohnen 11% der Schweizer und Schweizerinnen im Ausland (man nennt dies auch "die 5.Schweiz"). Von den ca. 827'000 Auslandschweizern (2024) weltweit leben 64% in Europa. Ca. 100'000 von ihnen sind hier in Deutschland bei den Konsulaten registriert. Deutschland ist nach Frankreich und vor Italien das zweitwichtigste Auswanderungsland der Schweizer. 


Aktuelles


Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) betreut die ca. 650 Schweizervereine und schweizerischen Institutionen in aller Welt.

 

In Deutschland hat die Zahl der hier lebenden Schweizer über die Jahre stetig zugenommen und beträgt seit 2024 erstmals mehr als 100'000 Auslandschweizer. Die Auslandschweizerorganisation Deutschland (ASO-D) ist die Dachorganisation der ca. 40 Schweizer Vereine in Deutschland. Sie führt jährlich einen Kongress durch, an dem Vertretungen und Mitglieder aus zahlreichen Schweizer Vereinen in Deutschland teilnehmen. Der Kongress findet alle 4 Jahre in physischer Form statt, in den übrigen Jahren werden online-Konferenzen durchgeführt.

 

Link zur Hompage der ASO-Deutschland

 

Online-Konferenz der ASO-Deutschland (14. Mai 2026):

Diese Konferenz fand digital statt und richtet sich speziell an in Deutschland lebende Schweizer:innen. 


In der deutschen, französischen, italienischen und rätoromanischen Schweiz, werden die im Ausland lebenden Schweizer als die "5. Schweiz" bezeichnet. 

 

Die 5. Schweiz hat ihre eigene Interessensvertretung gegenüber den eidgenössischen Behörden in Form eines Auslandschweizerrates. Während sich die Wahl der Auslandschweizer Ratsmitglieder bisher vorwiegend auf die weltweiten Schweizer Vereine abstützte, wird dieser nun direkt gewählt. Er soll damit demokratisch besser legitimiert sein und seine Wahl soll damit breiter abgestützt werden. 

 

Speziell in Deutschland werden die Auslandschweizerräte ab 2025 in einem elektronischen Wahlverfahren gewählt.  

 

Voraussetzung für die Teilnahme an den Wahlen zum Auslandschweizerrat ist die Registrierung als Auslandschweizer bei den entsprechenden Vertretungen (Konsulate)  der Schweiz in Deutschland.

 

Wenn Sie den folgenden Link anklicken, erhalten Sie alle Informationen für Ihre Teilnahme an diesen Wahlen:

 

Teilnehmen an der Wahl des Auslandschweizerrats

 


Schweizer Revue digital

Auf die Papierversion der Schweizer Revue verzichten? Die meisten Auslandschweizer schätzen die Papierversion, die auch weiterhin versandt werden soll.

Die Schweizer Revue, Zeitschrift für Auslandschweizer, kann man aber auch hier digital herunterladen (z.B. als PDF zu Lesen auf dem PC). Im google-Playstore gibt es die App "Schweizer Revue", die die Darstellung für Tablett und Handy optimiert.

 

Gute Lektüre!


Schweizer Generalkonsulat in Frankfurt

Das für NRW zuständige Generalkonsulat der Schweiz ist in Frankfurt angesiedelt.

Adresse: Mendelssohnstrasse 87 (im Westend)

 

Das Generalkonsulat befindet sich im selben Gebäude wie Schweiz Tourismus (4. Obergeschoss des Bürohaus Emporium an der Mendelssohnstrasse/Ecke Bockenheimer Landstrasse).

 

Wer als AuslandschweizerIn bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate angemeldet ist und dessen/deren Kontaktdaten oder Zivilstand sich geändert haben, kann dies jetzt über den Online-Schalter melden.


Swissinfo

Nachrichten aller Art über die Schweiz bietet www.swissinfo.ch/ 

 

Oder als App im google-Playstore (für Android-Geräte) oder im iTunes Store (für Apple-Geräte).

 


Schweizer AHV und Krankenkasse und Deutsche Sozialversicherungen

Hier ein nützliches Merkblatt zum Thema.

Download
Merkblatt zum Thema AHV und Krankenkasse
Zusammengefasste Ergebnisse zum Thema
Entstanden anlässlich des ASO-Deutschland-Kongresses 2019 in Freiburg, Redaktion Elisabeth Michel.
Anlage 5 Merkblatt AHV-Krankenkasse.pdf
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Schweizer Pensionskasse, Auszahlung bei Auswanderung

Hier eine nützliche Broschüre, verfasst vom Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen, die insbesondere die Freizügigkeitsleistungen betrifft (auch dies ein Thema am letzten ASO-Deutschland-Kongress)

Download
Berufliche Vorsorge (BSV, 2. Säule) - Freizügigkeitsleistung
Die Broschüre erläutert die Möglichkeit von Aus- oder Teilauszahlungen des Pensionskassenvermögens, z.B. bei definitivem Verlassen der Schweiz und erinnert an die Pflichten der Versicherten.
Anlage 4 Berufliche Vorsorge (BSV).pdf
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CH-POLITIK


Paket Schweiz-EU (Bilaterale III)

Vorgeschichte:

Das in 7 Jahren zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelte Rahmenabkommen wurde vom Bundesrat am 26. Mai 2021 definitiv beerdigt. In einer Volksabstimmung für dieses Abkommen wäre nach damaliger Einschätztung wohl kaum eine Mehrheit zu finden gewesen. Die Schweiz versuchte danach mit der EU einen "politischen Dialog" über die Zukunft der bilateralen Beziehungen einzuleiten. Daraus resultierten später Verhandlungen, die schlussendlich zu dem heute zur Debatte stehenden Paket Schweiz-EU führten. 

 

Die Verhandlungen auf Basis des Paket-Ansatzes begannen 2022 und wurden im Dezember 2024 materiell abgeschlossen. Die Unterzeichnung des Vertragspakets erfolgte am 2. März 2026 (sog. Bilaterale III).

 

Hier finden Sie aktuell dargestellt und erläutert die: Schweizerische Europapolitk

 

Das Ergebnis dieser Verhandlungen mit der EU muss jetzt durch die Organe der EU und der Schweiz genehmigt werden. In der Schweiz müssen die Bilateralen III durch das Parlament beschlossen werden. Dagegen kann ein Referendum ergriffen werden. Die entsprechende Volksabstimmung würde dann wohl 2027 oder 2028 stattfinden können. 

Den aktuellen Stand der dieses Genehmigungsprozesses in der Schweiz finden Sie unter der Adresse des EDA 


Volksabstimmungen vom 14. Juni 2026

1.   Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

Die Initiative wurde mit 54,8% NEIN-Stimmen gegen 45,2% JA abgelehnt.

Kommentare und Erläuterungen zu diesem Abstimmungsresultat finden Sie unter Swissinfo. Gemäss dieser Quelle haben die Auslandschweizer die Initiative zu über 60% der Stimmen abgelehnt.

 

2.   Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz) 

Die Änderung des Bundesgesetzes wurde mit 54,5% JA-Stmmen gegen 47,5% NEIN angenommen.


Vergangene Abstimmung vom 8. März 2026

       1Initiative «Bargeld ist Freiheit» und direkter Gegenentwurf

      Sowohl in der Initiative wie im Gegenentwurf soll die Schweizer Währung und die Verfügbarkeit von Bargeld auf Verfassungsebene verankert werden. 

      Die Initiative wurde mit 45,6% JA zu 54,4% NEIN  abgelehnt.

      Der Gegenentwurf wurde mit 73,4% JA zu 26,4% NEIN deutlich angenommen.

                        

      2. Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»                   

      Die Initiative wurde mit 61,9% NEIN zu 38,1% JA deutlich abgelehnt.

 

       3 . Volksinitiative « Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik:

       Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»

      In der Schweiz werden grüne Technologien gesetzlich gefördert mit ca. 2 Mrd HF/Jahr. Die Initiative will 2 bis 4 mal mehr Geld dafür einsetzen und hierzu einen Fonds äufnen.

      Die Initiative wurde mit 29,3% JA zu 70,7% NEIN deutlich abgelehnt.

     

      4.  Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter

      Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative) 

      Gegen ein neues Bundesgesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung von Ehepaaren und  Einzelpersonen wurde das Referendum ergriffen.

      Die Gesetzesvorlage zur Individualbesteuerung wurde mit 54,3% JA zu 45,7% NEIN angenommen.


Stimmrecht für Auslandschweizer

Wenn Sie Schweizerbürger sind und über 18 Jahre alt, können Sie an Abstimmungen und Wahlen auf Bundesebene und auch in einzelnen Kantonen auf Kantonsebene teilnehmen.

Dazu müssen Sie sich auf den zuständigen Schweizer Konsulaten für das Stimm- und Wahlrecht registrieren.

 

Alle Infos dazu, sowie das hierfür notwendige Formular, findet Ihr unter eda

Zuständig für NRW ist das Konsulat in Schweizer Generalkonsulat in Frankfurt.


Anweisungen zum Abstimmen

Den Stimmzettel richtig ausfüllen! Anweisung


Voteinfo

Die Schweizer Demokratie rüstet digital auf.

 

Nützliche App für Android-Handies: Voteinfo, herausgegeben von der Schweizerischen Bundeskanzlei: Enthält alles Nützliche für Auslandschweizer, die in der Schweiz ihr Stimmrecht ausüben. Da gibt es Infos zu den Abstimmungsdaten, Abstimmungsvorlagen, zu Abstimmungsergebnissen und vieles mehr. Die App bietet auch einen mobilen Zugang zu allen offiziellen Abstimmungsinformationen von Bund und Kantonen.

 

Ganz einfach: Unter Voteinfo die App herunterladen und auf dem Handy installieren. 


E-Voting für Auslandschweizer: Jetzt Basel-Stadt, Thurgau, Graubünden und St. Gallen wieder möglich!

Betreffend das e-voting hat der Bundesrat im Juni 2019 entschieden, dieses vorläufig nicht in einen ordentlichen Betrieb zu überführen. Stattdessen sollte bis Ende 2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs konzipiert werden.

 

Der Bundesrat hat mittlerweile den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden die Bewilligungen für eine begrenzte Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt.

 

Wenn Sie in einem der 4 genannten Kantone stimmberechtigt sind, gibt es unter evoting-info hierzu nützliche Informationen. Daselbst findet man ein Video zum Vorgehen, um sich bei evoting anzumelden und daran teilzunehmen.

 



Kontakt

Schweizerverein Düsseldorf e.V.

Oberbilker Allee 30

40215 Düsseldorf

 

E-Mail: [email protected]