Insgesamt wohnen 11% der Schweizer und Schweizerinnen im Ausland (man nennt dies auch "die 5.Schweiz"). Von den ca. 813'000 Auslandschweizern (Ende 2023) weltweit leben 64% in Europa. Ca. 100'000 von ihnen sind hier in Deutschland bei den Konsulaten registriert. Deutschland ist nach Frankreich und vor Italien das zweitwichtigste Auswanderungsland der Schweizer.
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) betreut die ca. 650 Schweizervereine und schweizerischen Institutionen in aller Welt.
In Deutschland gibt es ca. 100'000 Auslandschweizer. Die Auslandschweizerorganisation Deutschland (ASO-D) ist die Dachorganisation der ca. 40 Schweizer Vereine in Deutschland. Sie führt jährlich einen Kongress durch, an dem Vertretungen und Mitglieder aus zahlreichen Schweizer Vereinen in Deutschland teilnehmen.
In der deutschen, französischen, italienischen und rätoromanischen Schweiz, werden die im Ausland lebenden Schweizer als die "5. Schweiz" bezeichnet.
Die 5. Schweiz hat ihre eigene Interessensvertretung gegenüber den eidgenössischen Behörden in Form eines Auslandschweizerrates. Während sich die Wahl der Auslandschweizer Ratsmitglieder bisher vorwiegend auf die weltweiten Schweizer Vereine abstützte, wird dieser nun direkt gewählt. Er soll damit demokratisch besser legitimiert sein und seine Wahl soll damit breiter abgestützt werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Wahlen zum Auslandschweizerrat ist die Registrierung als Auslandschweizer bei den entsprechenden Vertretungen (Konsulate) der Schweiz in Deutschland.
Wenn Sie den folgenden Link anklicken, erhalten Sie alle Informationen für Ihre Teilnahme an diesen Wahlen:
Teilnehmen an der Wahl des Auslandschweizerrats
Auf die Papierversion der Schweizer Revue verzichten? Die meisten Auslandschweizer schätzen die Papierversion, die auch weiterhin versandt werden soll.
Die Schweizer Revue, Zeitschrift für Auslandschweizer, kann man aber auch hier digital herunterladen (z.B. als PDF zu Lesen auf dem PC). Im google-Playstore gibt es die App "Schweizer Revue", die die Darstellung für Tablett und Handy optimiert.
Gute Lektüre!
Das für NRW zuständige Generalkonsulat der Schweiz ist in Frankfurt angesiedelt.
Adresse: Mendelssohnstrasse 87 (im Westend)
Das Generalkonsulat befindet sich im selben Gebäude wie Schweiz Tourismus (4. Obergeschoss des Bürohaus Emporium an der Mendelssohnstrasse/Ecke Bockenheimer Landstrasse).
Wer als AuslandschweizerIn bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate angemeldet ist und dessen/deren Kontaktdaten oder Zivilstand sich geändert haben, kann dies jetzt über den Online-Schalter melden.
Nachrichten aller Art über die Schweiz bietet www.swissinfo.ch/
Oder als App im google-Playstore (für Android-Geräte) oder im iTunes Store (für Apple-Geräte).
Hier ein nützliches Merkblatt zum Thema.
Hier eine nützliche Broschüre, verfasst vom Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen, die insbesondere die Freizügigkeitsleistungen betrifft (auch dies ein Thema am letzten ASO-Deutschland-Kongress)
Mit dem Entlastungspaket 27 will der Bundesrat ab 2027 jährlich mehrere Milliarden Franken im Bundeshaushalt einsparen. Das bedeutet u.a. weniger Subventionen und Finanzhilfen für die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung, die Sportförderung, den Kulturbereich, die Forschung, den Schweizer Tourismus und den Medienbereich. Zahlreiche Organisationen lehnen das gesamte Abbaupaket ab. Auch das Auslandmandat der SRG wäre davon betroffen: Der Bundesbeitrag von CHF 19 Mio. soll gestrichen werden. Zusätzlich hat der Bundesrat das Budget der SRG per Verordnung bereits um 17% gekürzt. Die SRG wird das Auslandangebot nicht aus eigenen Mitteln aufrechterhalten können. Damit stünde Swissinfo vor dem Aus und so die Stimme der Schweiz im Ausland.
Darum ist Swissinfo unverzichtbar
Gerade heute, in Zeiten von wachsender Desinformation, geopolitischen Spannungen und einer immer grösser werdenden Auslandschweizer-Community, wäre dieser Abbau fatal. Statt Kürzungen braucht es
eine Stärkung der medialen Präsenz der Schweiz im Ausland. Deshalb fordert die Petition die Parlamentsmitglieder auf, die geplante Streichung des Bundesbeitrags an das Auslandangebot der SRG zu
verhindern. Das Auslandangebot bietet mit seinen Plattformen Swissinfo und tvsvizzera.it und den Partnerschaften mit internationalen den Sendern TV5MONDE und 3sat eine wirtschaftlich und
politisch unabhängige sowie qualitativ hochwertige Berichterstattung über die Schweiz.
Mit einer gemeinsamen Petition fordern die Auslandschweizer-Organisation, Soliswiss, Educationsuisse, Suisseculture, die Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft SGKM und die Mediengewerkschaft SSM das Parlament auf, die geplante Streichung abzulehnen. Konkret bedroht ist die zehnsprachige Plattform Swissinfo, die eine unabhängige und faktenbasierte Berichterstattung über die Schweiz im Ausland garantiert. Die Streichung des Bundesbeitrags ans Auslandmandat ist ein fatales Zeichen, gerade in einer Zeit, in der Desinformation zunimmt. Die breite Koalition von Organisationen, Verbänden und Einzelpersonen lanciert deshalb eine Petition zur Rettung von Swissinfo und dem Auslandmandat.
Wenn sie auf den folgenden Link klicken, gelangen Sie direkt zur online-PETITION
Das in 7 Jahren zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelte Rahmenabkommen wurde vom Bundesrat am 26. Mai 2021 definitiv beerdigt. Die Schweizer öffentliche Meinung zeigt sich trotz der Druckversuche der EU störrisch. In einer Volksabstimmung für dieses Abkommen wäre nach damaliger Einschätztung wohl kaum eine Mehrheit zu finden gewesen.
Mehr Hintergrundinformationen bei EDA; Swissinfo, Swissinfo, Swissinfo
Die Schweiz versuchte danach mit der EU einen "politischen Dialog" über die Zukunft der bilateralen Beziehungen einzuleiten. Daraus resultierten später Verhandlungen, die schlussendlich zu dem heute zur Debatte stehenden Paket Schweiz-EU führten.
Die Verhandlungen auf Basis des Paket-Ansatzes begannen Mitte März 2024, sie wurden im Dezember 2024 materiell und im Mai 2025 mit der Paraphierung in Bern auch formell abgeschlossen. Im Juni hiess der Bundesrat die Abkommen mit der EU gut und eröffnete die Vernehmlassung, die bis Oktober 2025 dauern soll. Die parlamentarische Phase beginnt nach Abschluss der Vernehmlassung und der Überweisung der Botschaft ans Parlament, was im ersten Quartal 2026 der Fall sein dürfte. Je nach Dauer der parlamentarischen Diskussionen, sollte die Volksabstimmung wohl 2027 stattfinden können.
Die Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» wurde vom Stimmvolk massiv abgelehnt, mit 69,8 % NEIN zu 30,2% JA. Kein einziger Kanton stimmte zu.,
1. Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
Der Bundesbeschluss wurde mit 58% JA gegen 42% Nein-Stimmen und mit dem Ständemehr angenommen. Damit wird der Eigenmietwert abgeschafft.
2. Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsbeweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz)
Das Bundesgesetz über die e-ID wurde sehr knapp mit 50,4% gegen 49,6% angenommen. Damit wird die e-ID eingeführt
Den Stimmzettel richtig ausfüllen! Anweisung
Trotz des Scheiterns des e-voting im ersten Anlauf, rüstet die Schweizer Demokratie digital auf.
Nützliche App für Android-Handies: Voteinfo, herausgegeben von der Schweizerischen Bundeskanzlei: Enthält alles Nützliche für Auslandschweizer, die in der Schweiz ihr Stimmrecht ausüben. Da gibt es Infos zu den Abstimmungsdaten, Abstimmungsvorlagen, zu Abstimmungsergebnissen und vieles mehr. Die App bietet auch einen mobilen Zugang zu allen offiziellen Abstimmungsinformationen von Bund und Kantonen.
Ganz einfach: Unter Votinfo die App herunterladen und auf dem Handy installieren.
Betreffend das e-voting hat der Bundesrat im Juni 2019 entschieden, dieses vorläufig nicht in einen ordentlichen Betrieb zu überführen. Stattdessen sollte bis Ende 2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs konzipiert werden. Es wurde versprochen, dass ab 2020 ein neues System von der Post getestet werden sollte. Unterdessen hat man eine Expertenkommission eingesetzt und es gibt von Ende November 2020 auch einen Bericht, wie es beim Versuchsbetrieb weitergehen soll. Es fanden Versuche mit e-Voting statt, darunter auch für Auslandschweizer.
Der Bundesrat hat im April 2021 entschieden, die rechtliche Grundlage für das E-Voting neu aufzusetzen.
Der Bundesrat hat mittlerweile den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden die Bewilligungen für eine begrenzte Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt.
Entsprechend laufend zurzeit neue Versuche mit e-Voting in diesen Kantonen, die vor allem von den Auslandschweizerinnen und -schweizern genutzt werden können, wobei Sie die Unterlagen für die Teilnahme an der elektronischen Abstimmung per Post zugesandt bekommen. Wer diese Möglichkeit nutzen will, informiert sich am besten über die Einstiegsseite des Bundes bei dem Kanton, in dem sie/er stimmberechtig ist
Weitere Infos zum digitalen Abstimmen unter swissinfo und unter e-voting
